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AGB Allgemeine Vertragsbedingungen Schüle-Beratung zur Verwendung im kaufmännischen Verkehr
1. Geltung der Vertragsbedingungen (>>> click! zurück)
1.1. Die allgemeinen Vertragsbedingungen von Schüle-Beratung gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. 2. Inhalt und Durchführung der Verträge (>>> click! zurück)
2.1. Die einzelnen Verträge beschreiben die von Schüle-Beratung zu erbringenden Leistungen und Lieferungen. 3. Mitwirkungspflichten des Kunden (>>> click! zurück) 3.1. Soweit die Vertragserfüllung durch Schüle-Beratung eine Mitwirkung des Kunden erfordert, wird der Kunde die erforderliche Mitwirkungsleistung rechtzeitig und kostenlos erbringen. 3.2. Soweit der Kunde Schüle-Beratung Datenträger zur Verfügung stellt, garantiert der Kunde, dass die Datenträger inhaltlich und technisch mängelfrei sind. Sollten Schüle-Beratung aus der Verwendung mangelhafter Datenträger des Kunden Schäden entstehen, verpflichtet sich der Kunde zum Ersatz dieser Schäden; der Kunde wird Schüle-Beratung insoweit auch von Ansprüchen Dritter freihalten. 4. Abnahme (>>> click! zurück) 4.1. Die Abnahme gilt 30 Tage nach Erbringung der Leistung und Aufforderung zur Abnahme als erfolgt. Schüle-Beratung verpflichtet sich, den Kunden bei Beginn dieser Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinzuweisen. 4.2. Schüle-Beratung ist berechtigt, die geschuldete Gesamtleistung innerhalb der vereinbarten Leistungsfrist in Teilleistungen zu erbringen. Der Kunde ist zur Abnahme von Teilleistungen verpflichtet. Als Teilleistung sind insbesondere in sich abgeschlossene Phasen der vertraglich geschuldeten Gesamtleistung anzusehen; dazu gehört auch die Vorlage eines schriftlich ausgearbeiteten Konzeptes. 5. Vergütung (>>> click! zurück) 5.1. Alle vereinbarten Vergütungen sind Nettopreise. Mehrwertsteuer wird nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen gesondert berechnet. 5.2. Ist eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart worden, wird Schüle-Beratung auf Grundlage der Schüle-Beratung Tätigkeitsberichte abrechnen. Die Abrechnung erfolgt monatlich nachträglich. 5.3. Fallen die Tätigkeitsstunden auf Veranlassung des Kunden in die Nachtstunden, Wochenenden oder Feiertage, gelten folgende Zuschläge je betroffene Arbeitsstunde:
6. Reisekosten (>>> click! zurück)
6.1. Begriff der Dienstreise
6.2. Begriff der Reisezeit
6.3. Begriff der Reisekosten
6.4. Reisekosten: EUR 0,50 je gefahrenen Kilometer Übernachtungen und Spesen werden nach Beleg berechnet 7. Zahlungen (>>> click! zurück) 7.1. Rechnungen sind sofort nach Eingang ohne jegliche Abzüge zur Zahlung fällig. 7.2. Zahlt der Kunde auf eine Mahnung nicht unverzüglich, ist Schüle-Beratung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank zu berechnen. 7.3. Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten, von Schüle-Beratung anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind. 8. Eigentumsvorbehalt (>>> click! zurück) 8.1. Schüle-Beratung behält sich das Eigentum an gelieferter Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und instand zu halten. Bei Beschädigung oder Abhandenkommen der Ware, bei einem Umzug oder Besitzerwechsel sowie bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter ist der Kunde verpflichtet, Schüle-Beratung unverzüglich schriftlich zu informieren. 8.2. Eine Verarbeitung oder Umbildung der von Schüle-Beratung gelieferten Ware durch den Kunden erfolgt stets für Schüle-Beratung. Bei Verbindung oder Vermischung der gelieferten Ware erwirbt Schüle-Beratung Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von Schüle-Beratung gelieferten Ware zu der anderen, verbundenen oder vermischten Sache zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Schüle-Beratung verpflichtet sich, ihr zustehende Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20% übersteigt. 9. Gewährleistung, Haftung (>>> click! zurück) 9.1. Soweit die Leistung aus Gründen, die Schüle-Beratung zu vertreten hat, mangelhaft ist, ist Schüle-Beratung nach eigener Wahl nur zur Nachbesserung bzw. zur Ersatzlieferung verpflichtet. Ist Schüle-Beratung zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage oder verzögert sich die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Schüle-Beratung zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung oder Minderung zu verlangen. 9.2. Ist die Nichteinhaltung einer vertraglich vereinbarten Liefer- oder Leistungszeit auf höhere Gewalt oder den Eintritt sonstiger Ereignisse zurückzuführen, die nicht im Verantwortungsbereich von Schüle-Beratung liegen, so sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, die Liefer- oder Leistungsfrist verlängert sich angemessen. 9.3. Weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen -, insbesondere eine Haftung für Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden sind ausgeschlossen, soweit sich aus den Regelungen des folgenden Absatzes 9.4. nichts anderes ergibt. 9.4. Der Haftungsausschluß gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Schüle-Beratung beruht oder wenn der Kunde wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht. 9.5. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder sogenannter Kardinalspflichten ist die Haftung von Schüle-Beratung beschränkt auf den Ersatz vertragstypischer und vorhersehbarer Schäden, im Übrigen jedoch nach Maßgabe des vorstehenden Absatz 9.4. ausgeschlossen. 10. Sonstiges (>>> click! zurück) 10.1. Alle Angebote von Schüle-Beratung sind freibleibend. 10.2. Die Abtretung von vertraglichen Ansprüchen des Kunden gegen Schüle ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Schüle-Beratung zulässig. 10.3. Mit Schüle-Beratung geschlossene Verträge unterliegen deutschem Recht; das gilt auch für Verträge mit ausländischen Kunden. 10.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Staufen im Breisgau. |

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